Besucher
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Tel: 01 70-9 97 42 64 |
Unterrichte: MO + DO in Burgheim 19 Uhr - 20.30 Uhr , DI 19 Uhr &
FR 17.30 Uhr in Rain |
E-Mail |
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| Anmeldung
zum Führerschein |
| -- Kurz vor oder nach dem
Unterricht:
------ In Burgheim.: Montag 19 Uhr & Donnerstag 19 Uhr
------ In Rain/Lech: Dienstag 19 Uhr & Freitag 17.30
Uhr
- Es besteht also die Möglichkeit bei uns, fast täglich
in Unterricht zu gehen. Ihr könnt immer in beide Fahrschulen
abwechselnd gehen. Wer schlecht Zeit hat, kann sich´s
aussuchen wann, und wie oft man kommt, oder man macht die
Unterrichte in 3 Wochen fertig...
- Telefonisch bei Marco unter 01 70 / 9 97 42 64
- per E Mail: info@marcos-fahrschulteam.de
- per Fax: 0 84 32/94 86 44
- Es nun möglich sich auch online zum Führerschein
anzumelden!
Einfach auf das E Mail-Symbol klicken:
E-Mail - Kontakt
& Anmeldung
Bitte beachte, dass folgende Infos
wichtig sind:
- Nach- und Vorname, 2.Vorname
- Geburtsdatum & Geburtsort
- Wohnhaft ( Straße, Nr, PLZ, Wohnort )
- hast Du schon einen Roller/Mopet oder Traktorführerschein
- Telefonnummer & Handy
- E Mail Adresse
- Brauchst du das Lehrmaterial ( Fragebögen ) oder hast
du schon eines
(Alle Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt!)
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| Seminare |
| Wir bieten auch die ASF &
ASP Seminare an ( d.h. die "Nachschulungen"
für die jungen Fahrer in der Probezeit und die Punkteabbauseminare
für die erfahrenen Fahrer )
--> ( auch Einzelseminare wenn vom Amt genehmigt ) - einfach
anrufen - wir informieren euch sehr gerne....
Anmeldung
An den Unterrichtstagen, kurz vor dem Unterricht, per E-Mail
( info@marcos-fahrschulteam.de ) oder telefonisch (01 70-9
97 42 64) |
| Prüfort
Neuburg & Donauwörth |
| Wir sind nun
seit einigen Jahren schon in den Prüfgebieten Neuburg
an der Donau & Donauwörth unterwegs, kennen uns in
beiden Gebieten bestens aus, so können unsere Schüler
sich aussuchen, wo sie fahren wollen, je nach dem, wo wir
nach der Schule, oder nach Feierabend, wer schon berufstätig
ist, uns gleich zur Fahrstunde treffen können... |
| Ferienfahrschule
/ Intensivkurse |
| Gehst
Du zur Schule und hast so nur während der Ferien Lust
und Zeit für Fahrschule ?
Oder die Arbeit lässt keine Zeit und Nerven für
Führerschein nach deinem harten Tag ?
So oder so !! Wir helfen weiter ...
In speziellen Ferien- und Intensivkursen bieten wir euch
an, in kürzester Zeit den Führerschein zu machen.
Für Erweiterer in 2 Wochen und Ersterwerbler innerhalb
3 Wochen möglich. Wichtig ist nur die rechzeitige Anmeldung,
wegen der Fahrstundenplanung und den Prüfungsunterlagen
vom Landratsamt ( 4 Wochen bitte einplanen ! )
Bei uns könnt ihr egal zu welcher Zeit ( also
nicht nur in den Ferien oder Urlaubszeit !! ), immer
dann, wenn Ihr Lust oder gerade Zeit bzw. Urlaub habt, an
einem Intensivkurs teilnehmen. So habt ihr in kürzester
Zeit den Führerschein in der Hand. Wir versuchen speziell
für jeden einzelnen eine perfekte Lösung zu finden
!!!
Wichtig ist nur eine rechtzeitige Anmeldung, das wir intern
gut planen können, und die Zulassung vom Landratsamt
rechtzeitig da ist. Erst dann ist die Theorieprüfung
möglich !
4 - 6 Wochen vor Beginn der Unterrichtsstunden / Ferienkurs
wären super - kurzfristiger geht auch, nach Absprache....
Natürlich könnt ihr auch die Ferienfahrschule und
Intensivkurse bei uns auf Raten zahlen. Mit unseren Partnerbanken
( Vogenverlag / Sparkasse ) ein Kinderspiel - kommt vorbei,
wir freuen uns euch Auskunft geben zu dürfen.
Und die Kosten der Ferienfahrschule sind dieselben wie bei
dem "normalen" Führerschein, außer es
handelt sich um einen speziellen Einzelkurs, der wäre
verständlicherweise teurer.
Wir bilden regelmäßig in Donauwörth und in
Neuburg aus, wer also nach der Arbeit oder nach der Schule
fahren will, kein Problem ! |
| Ausbildung nun
auch auf PKW mit Automatik möglich ! |
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Automatik:
Wer mit dem Schalten Probleme hat kann bei
uns auch mit einem Automatikauto den Führerschein machen,
z.B. bei einer Behinderung oder auch bei einer Überforderung,
gerade auch wenn man als älterer Mensch noch den Führerschein
machen will, ist das Automatikgetriebe eine enorme
Erleichterung, da fällt jedem das Fahren leicht !
Einfach Infos in der Fahrschule holen !!
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Nun
die Fahrschulen: In Burgheim & Rain am Lech : |
| Die Fahrschule in Burgheim |
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Hier ein kleiner Blick auf die Fahrschule
am Marktplatz 3 - mitten im Herzen Burgheims, gegenüber
der Bäckerei "Käs"....
Schaut vorbei, informiert Euch und seht Euch ganz unverbindlich
die 'junge' Fahrschule an, wir freuen uns auf euch....
Im Schaufenster stehen immer hammermäßige Bike´s
von Motorrad Haman in DON.... |

Die Fahrschule
Burgheim
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| Unterricht in der Fahrschule
in Burgheim |

Der Schiele schaut, wo werd a Foto gmacht
?? |

Und der Vogel ? Hat wieder net aufgepasst... |
| Die Fahrschule in Rain am
Lech |
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Hier seht ihr ein Bild von der Fahrschule in Rain, genau
gegenüber dem Hallenbad-Eingang in der Preußenallee
39a...
Schaut vorbei, DI ab 19 Uhr & FR ab 17.30 Uhr sind wir
hier für euch da. Informiert Euch und seht Euch ganz
unverbindlich die 'junge' Fahrschule an, wir freuen uns auf
euch...
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(1) Es handelt sich immer um Doppelstunden. Die erste Zahl
gibt die Anzahl der Grundunterrichtsstunden, und die Zweite
die Anzahl der Spezialunterrichtsstunden, an.
(2) Es handelt sich immer um die Pflichtstundenanzahl. Weitere
Übungsstunden sind die Regel und vom euerem Können
abhängig. |
| Schlüsselzahlen
der Europäischen Union |
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Du hast dich schon immer über die Zahlen auf den EU-Führerschein
gewundert. Wir bringen ein bischen Licht ins Dunkle der EU-Bürokratie:

01 Sehhilfe, wenn durch ärztliches
Gutachten ausdrücklich gefordert
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese für die Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerhalb
der Region
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine Geschwindigkeit von nicht mehr
als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
10 Angepaßte Schaltung
15 Angepaßte Kupplung
20 Angepaßte Bremsmechanismen
25 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
30 Angepaßte kombinierte Brems- und
Beschleunigungsmechanismen
35 Angepaßte Bedienvorrichtungen
40 Angepaßte Lenkung
42 Angepaßte(r) Rückspiegel
43 Angepaßter Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepaßte) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepaßte) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepaßte Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepaßte Rückspiegel
44.07 Angepaßte Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung
des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches
Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer
... ausgestellt durch ...
71 Duplikat des Führerscheins Nummer
...
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum
von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens
11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige
Kraftfährzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens
16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg
mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
(C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens
16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet
wird
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung
von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie
91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen
Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen
entsprechen
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen
Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000
kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse
C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse
mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch
C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten
nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für
die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen
oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger.
Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die
Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht
mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen.
b) nationale Schlüsselzahlen
104 Muß ein gültiges ärztliches
Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge
der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L - gültig auch zum Führen
von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen
und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des
ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger
für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise
gekennzeichnet sind
175 Klasse L - auch gültig zum Führen
von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den
Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 ccm
176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres
nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
177 Klasse L auch gültig im Umfang der
mitzuführenden Ausnahmegenehmigung
178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten
im Linienverkehr
179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten,
bei denen überwiegend Familienangehörige befördert
werden
180 Auflage: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres
nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin"
oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem
vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen
von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach
Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
181 Auflage: Klasse T, nur gültig für
Kraftfahrzeuge der Klasse S
Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen
nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31.
Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.
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