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Tel: 01 70-9 97 42 64 Unterrichte: MO + DO in Burgheim 19 Uhr - 20.30 Uhr , DI 19 Uhr & FR 17.30 Uhr in Rain E-Mail

     
 

 
Anmeldung zum Führerschein

-- Kurz vor oder nach dem Unterricht:

------ In Burgheim.: Montag 19 Uhr & Donnerstag 19 Uhr

------ In Rain/Lech: Dienstag 19 Uhr & Freitag 17.30 Uhr

- Es besteht also die Möglichkeit bei uns, fast täglich in Unterricht zu gehen. Ihr könnt immer in beide Fahrschulen abwechselnd gehen. Wer schlecht Zeit hat, kann sich´s aussuchen wann, und wie oft man kommt, oder man macht die Unterrichte in 3 Wochen fertig...

- Telefonisch bei Marco unter 01 70 / 9 97 42 64
- per E Mail: info@marcos-fahrschulteam.de
- per Fax: 0 84 32/94 86 44

- Es nun möglich sich auch online zum Führerschein anzumelden!
Einfach auf das E Mail-Symbol klicken:
E-Mail - Kontakt & Anmeldung

Bitte beachte, dass folgende Infos wichtig sind:

- Nach- und Vorname, 2.Vorname
- Geburtsdatum & Geburtsort
- Wohnhaft ( Straße, Nr, PLZ, Wohnort )
- hast Du schon einen Roller/Mopet oder Traktorführerschein
- Telefonnummer & Handy

- E Mail Adresse
- Brauchst du das Lehrmaterial ( Fragebögen ) oder hast du schon eines

(Alle Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt!)

 

Seminare

Wir bieten auch die ASF & ASP Seminare an ( d.h. die "Nachschulungen" für die jungen Fahrer in der Probezeit und die Punkteabbauseminare für die erfahrenen Fahrer )

--> ( auch Einzelseminare wenn vom Amt genehmigt ) - einfach anrufen - wir informieren euch sehr gerne....

Anmeldung

An den Unterrichtstagen, kurz vor dem Unterricht, per E-Mail ( info@marcos-fahrschulteam.de ) oder telefonisch (01 70-9 97 42 64)

 

Prüfort Neuburg & Donauwörth

Wir sind nun seit einigen Jahren schon in den Prüfgebieten Neuburg an der Donau & Donauwörth unterwegs, kennen uns in beiden Gebieten bestens aus, so können unsere Schüler sich aussuchen, wo sie fahren wollen, je nach dem, wo wir nach der Schule, oder nach Feierabend, wer schon berufstätig ist, uns gleich zur Fahrstunde treffen können...

 

Ferienfahrschule / Intensivkurse

Gehst Du zur Schule und hast so nur während der Ferien Lust und Zeit für Fahrschule ?

Oder die Arbeit lässt keine Zeit und Nerven für Führerschein nach deinem harten Tag ?

So oder so !! Wir helfen weiter ...

In speziellen Ferien- und Intensivkursen bieten wir euch an, in kürzester Zeit den Führerschein zu machen. Für Erweiterer in 2 Wochen und Ersterwerbler innerhalb 3 Wochen möglich. Wichtig ist nur die rechzeitige Anmeldung, wegen der Fahrstundenplanung und den Prüfungsunterlagen vom Landratsamt ( 4 Wochen bitte einplanen ! )

Bei uns könnt ihr egal zu welcher Zeit ( also nicht nur in den Ferien oder Urlaubszeit !! ), immer dann, wenn Ihr Lust oder gerade Zeit bzw. Urlaub habt, an einem Intensivkurs teilnehmen. So habt ihr in kürzester Zeit den Führerschein in der Hand. Wir versuchen speziell für jeden einzelnen eine perfekte Lösung zu finden !!!

Wichtig ist nur eine rechtzeitige Anmeldung, das wir intern gut planen können, und die Zulassung vom Landratsamt rechtzeitig da ist. Erst dann ist die Theorieprüfung möglich !
4 - 6 Wochen vor Beginn der Unterrichtsstunden / Ferienkurs wären super - kurzfristiger geht auch, nach Absprache....

Natürlich könnt ihr auch die Ferienfahrschule und Intensivkurse bei uns auf Raten zahlen. Mit unseren Partnerbanken ( Vogenverlag / Sparkasse ) ein Kinderspiel - kommt vorbei, wir freuen uns euch Auskunft geben zu dürfen.

Und die Kosten der Ferienfahrschule sind dieselben wie bei dem "normalen" Führerschein, außer es handelt sich um einen speziellen Einzelkurs, der wäre verständlicherweise teurer.

Wir bilden regelmäßig in Donauwörth und in Neuburg aus, wer also nach der Arbeit oder nach der Schule fahren will, kein Problem !

 

Ausbildung nun auch auf PKW mit Automatik möglich !

 

Automatik:

Wer mit dem Schalten Probleme hat kann bei uns auch mit einem Automatikauto den Führerschein machen, z.B. bei einer Behinderung oder auch bei einer Überforderung, gerade auch wenn man als älterer Mensch noch den Führerschein machen will, ist das Automatikgetriebe eine enorme Erleichterung, da fällt jedem das Fahren leicht !

Einfach Infos in der Fahrschule holen !!


 

 

Nun die Fahrschulen: In Burgheim & Rain am Lech :

 

Die Fahrschule in Burgheim


Hier ein kleiner Blick auf die Fahrschule
am Marktplatz 3 - mitten im Herzen Burgheims, gegenüber der Bäckerei "Käs"....

Schaut vorbei, informiert Euch und seht Euch ganz unverbindlich die 'junge' Fahrschule an, wir freuen uns auf euch....

Im Schaufenster stehen immer hammermäßige Bike´s von Motorrad Haman in DON....

 


Die Fahrschule
Burgheim

 

 

Unterricht in der Fahrschule in Burgheim

Der Schiele schaut, wo werd a Foto gmacht ??

Und der Vogel ? Hat wieder net aufgepasst...

 

Die Fahrschule in Rain am Lech

 

Hier seht ihr ein Bild von der Fahrschule in Rain, genau gegenüber dem Hallenbad-Eingang in der Preußenallee 39a...

Schaut vorbei, DI ab 19 Uhr & FR ab 17.30 Uhr sind wir hier für euch da. Informiert Euch und seht Euch ganz unverbindlich die 'junge' Fahrschule an, wir freuen uns auf euch...

 


 



Klassen,
die bei uns ausgebildet werden:
Theoretischer Unterricht
Fahrstunden
(Pflicht / Sonderfahrten)
Prüfung
theor./prakt.
Vorbesitz Bild
L
landwirtschaftliche Zugmaschine bis 32km/h
12 + 2 -

nur Theorie

-
Mofa 6 2 nur Theorie,
1xfahren
-
M
50 ccm Hubraum
12 + 2 nach Talent ;-) theor./prakt. -
A1
125 ccm Hubraum bis 80 km/h
12 + 4 12 theor./prakt. -
A - beschränkt
ab dem 18.Lebensjahr
12 + 4
bei Vorbesitz von
M, L, A1, B:
6 + 4
12 theor./prakt. -
A - unbeschränkt
ab dem 25.Lebensjahr
12 + 4
bei Vorbesitz von
M, L, A1, B:
6 + 4
12 theor./prakt. -
B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
12 + 2 12 theor./prakt. -
BE
Anhänger
- 5 nur Praxis Klasse B

(1) Es handelt sich immer um Doppelstunden. Die erste Zahl gibt die Anzahl der Grundunterrichtsstunden, und die Zweite die Anzahl der Spezialunterrichtsstunden, an.

(2) Es handelt sich immer um die Pflichtstundenanzahl. Weitere Übungsstunden sind die Regel und vom euerem Können abhängig.


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Schlüsselzahlen der Europäischen Union

Du hast dich schon immer über die Zahlen auf den EU-Führerschein gewundert. Wir bringen ein bischen Licht ins Dunkle der EU-Bürokratie:

01 Sehhilfe, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille

02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe

03 Prothese/Orthese für die Gliedmaßen

05
Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerhalb der Region
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen

10 Angepaßte Schaltung

15 Angepaßte Kupplung

20 Angepaßte Bremsmechanismen

25 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen

30 Angepaßte kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen

35 Angepaßte Bedienvorrichtungen

40 Angepaßte Lenkung

42 Angepaßte(r) Rückspiegel

43 Angepaßter Fahrersitz

44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepaßte) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepaßte) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepaßte Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepaßte Rückspiegel
44.07 Angepaßte Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen

45 Kraftrad nur mit Beiwagen

50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)

51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)

70 Umtausch des Führerscheins Nummer ... ausgestellt durch ...

71 Duplikat des Führerscheins Nummer ...

72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)

73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1)

74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)

75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)

76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)

77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird

78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

79 Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie

91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
b) nationale Schlüsselzahlen

104 Muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen

171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

174 Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

175 Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses

177 Klasse L auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung

178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr

179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden

180 Auflage: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres

181 Auflage: Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S


Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.



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